Die aktuellen Förderprogramme des Bundes für Energieeffizienzmaßnahmen wurden im Programm BEG (Bundesförderung für effizienze Gebäude) zusammengefasst.

Speziell für Nichtwohngebäude werden im Teilbereich Einzelmaßnahmen sehr viele Effizienzmaßnahmen gefördert. Antragsberechtigt sind nahezu alle Unternehmen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.

Förderfähige Einzelmaßnahmen betreffen fast alle gebäudetechnischen Bereiche, wie z.B. die Heizungstechnik, Kältetechnik, Raumlufttechnik, Gebäudeautomation und die Beleuchtung.

Weiterhin werden Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert.

Die Förderquoten als Zuschüsse liegen zwischen ca. 20% bei der Anlagentechnik und der Gebäudehülle und über 30% bei Beheizungssystemen mit hohem regenerativem Anteil.

Für die Umsetzung benötigen Sie einen Energieeffizienzexperten. Wir als Energie-Effizienz-Experten bieten Ihnen speziell für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden die fachgerechte Unterstützung von der Antragstellung und Konzeption bis zu Fachplanung und Abnahme.